Eine weibliche Vorgesetzte in einem Anzug steht neben einem männlichen Mitarbeiter am Schreibtisch und schreit ihn wütend an, während sie in die Ferne zeigt. Der Mitarbeiter sitzt mit dem Rücken zum Betrachter am Computer.

Reformpaket gegen die Arbeitnehmer*innen!

Für den gewerkschaftlichen Blog meiner ver.di-Betriebsgruppe habe ich diesen Text geschrieben. Da aber alle Arbeitnehmer*innen betroffen sind, veröffentliche ich ihn auch auf meine Webseite. Politisch und persönlich glaube ich, bräuchte er mehr „Kampfansage“, aber manchmal muss man eben auch adressatengerecht formlieren…


Die Bundesregierung hat gestern ein Reformpaket vorgestellt, dass bereits im Koalitionsausschuss abgestimmt ist und zum 01.01.2027 umgesetzt werden soll. Als Gewerkschafter*innen möchten wir euch über die Auswirkungen auf die Arbeitswelt informieren und deutlich sagen: Die Angriffe auf unsere Arbeitsbedingungen gehen weiter. Es ist Zeit, sich zur Wehr zu setzen – gemeinsam in der Gewerkschaft!

Misstrauen und Unterstellung gegenüber den Beschäftigten – AU ab Tag 1

»Wir finden uns mit den nach Corona exorbitant gewordenen Krankenständen in den Unternehmen nicht ab. Wir schaffen die telefonische Krankschreibung ab und führen die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag ein.« Mit diesem Satz streicht der Kanzler Maßnahmen, die Beschäftigte, Wirtschaft und Hausärzte bisher immens entlastet haben. Aber schauen wir uns das genauer an.

Haben wir wirklich einen so stark gestiegenen Krankenstand? Eher nicht. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland 2024 durchschnittlich 14,8 Arbeitstage krankgemeldet; ein deutlicher Anstieg um 3,6 Arbeitstage im Vergleich zu 2021. Aber: Das Statistische Bundesamt führt diesen Anstieg vor allem auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurück: Seitdem werden alle Krankschreibungen lückenlos erfasst – vorher war das nicht der Fall.

Wird der Krankenstand also sinken, wenn die AU zwingend wird? Anekdotische Evidenz zeigt: nein. Die Lebensrealität sieht doch wie folgt aus: Viele der Beschäftigten melden sich bei Infekten oder Kopfschmerzen ein, zwei Tage krank und hoffen, schnellstmöglich wieder fit zu sein. „Wenn ich zum Arzt gehe, schreibt der mich doch gleich eine Woche krank!?“, sagen sich viele. Die neue Regelung trifft vor allem diejenigen, die ohnehin schon belastet sind: Menschen mit psychischen Problemen, die aus Angst vor Stigmatisierung seltener zum Arzt gehen und diejenigen, die bei einer längeren Krankschreibung um ihren Job fürchten. Doch damit riskieren sie, die Krankheit zu verschleppen – mit schweren Folgen für ihre Gesundheit.

Welche Auswirkungen auf das Gesundheitssystem gibt es dadurch? Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, findet hier deutliche Worte: »Wer die telefonische Krankschreibung abschafft, der trägt die Verantwortung dafür, dass sich in Zukunft wieder unzählige Patientinnen und Patienten ohne Not in die Praxen schleppen müssen. [… Die Krankschreibung] entlastet unsere Praxen und schützt unsere Patientinnen und Patienten vor Ansteckungen im Wartezimmer. […] Es bleibt nur zu hoffen, dass die Politik sich an die Fakten hält, statt auf das Arbeitgebermärchen hereinzufallen«

Beschäftigte für vier Jahre an die sprichwörtliche Kette legen – mit Ketten-Befristung

Eine weitere Maßnahme am Arbeitsmarkt ist die geplante Ausweitung des Zeitraums für sachgrundlose Befristungen. Bis zu vier Jahren sollen Beschäftigte nun ohne Grund befristet beschäftigt werden können, statt früher drei sollen nun bis zu 6 Vertragsverlängerungen in diesem Zeitraum möglich sein.

Aber wem nützt das? »Nicht zu akzeptieren sei die Ausweitung des Zeitraums für sachgrundlose Befristungen. Das verlagere das unternehmerische Risiko allein auf die Beschäftigten.«, so schreibt es die ver.di in ihrer aktuellen Presseinformation zu diesem Thema. Und so ist es auch: Die Beschäftigten werden bis zu vier Jahre lang in Unsicherheit und Leistungsdruck gehalten. Der Mehrwert, den sie schaffen, bleibt beim Arbeitgeber, bei Unwägbarkeiten kann man sie günstig und effizient durch „Nichtverlängerung“ wieder los werden.

Das ist nicht nur ungerecht – es ist vor allem problematischer als gedacht. Denn Menschen, die sich in einer Situation befinden, die faktisch eine ständige Probezeit bedeutet, sind verständlicherweise auch weniger bereit, sich zu engagieren. Sich für sich selbst einzusetzen und die eigenen Rechte als Arbeitnehmer*in z.B. im Bereich Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz einzufordern. Sich für sich selbst und andere solidarisch in einer Gewerkschaft zu organisieren, um sich z.B. für bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen einzusetzen. Sich schlussendlich auch politisch zu engagieren – weil man besser nicht auffallen möchte.

Last but not least: Dieses Maßnahmenpaket wird begleitet von Aussagen wie »Ich möchte raus aus der Schwäche unserer Volkswirtschaft« (Merz). Doch wer in einem befristeten Job festhängt, wird kaum dazu beitragen können. In dieser Situation baut oder kauft man sich kein Haus. In dieser Situation schraubt man den Konsum zurück und legt Geld für eine mögliche Arbeitslosigkeit zurück. In dieser Situation entscheidet man sich im Zweifelsfall gegen Kinder.

Steuererleichterungen, aber…

Einziger Lichtblick kann vielleicht die angekündigte Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen im Zuge der geplanten Einkommensteuerreform sein. Durch die Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und die Veränderung des Steuertarifverlaufs soll beispielsweise ein Haushalt mit zwei Kindern und 60.000 Euro jährlichem Gesamteinkommen circa 600 Euro mehr zur Verfügung behalten.

Das ist ein erster Schritt – aber bei Weitem nicht genug. »Leider ist die Koalition davor zurückgeschreckt, große Vermögen und Erbschaften angemessen zu besteuern, das verhindert einen noch größeren Wurf bei der Einkommenssteuerreform.«, lässt sich der ver.di-Bundesvorsitzende Frank Wernecke zitieren.

Unter diesen Umständen wird Arbeit in Deutschland weiterhin sehr hoch besteuert, während Vermögen an sich gar nicht und Erbschaften durch entsprechende steuerliche Regelungen kaum besteuert wird.

Es sind weiterhin dunkle Wolken am Horizont

Mit dem am 02.07.2026 vorgestellten Reformpaket sind längst nicht alle Gefahren gebannt.

Was bisher bekannt ist, lässt wenig Gutes erwarten – auch wenn der vollständige Umfang den Rahmen dieses Beitrags sprengt. Wer mehr wissen möchte, findet im DGB-Gegenentwurf zu den Plänen der Alterssicherungskommission eine fundierte Alternative: https://www.dgb.de/rentenkommission/

Und ja: auch der Acht-Stunden-Tag ist weiterhin in Gefahr. Denn die Entscheidung, wie es mit dem Acht-Stunden-Tag weitergeht, wurde auf den Herbst vertagt. Es bleibt abzuwarten, ob die Politik auf die Warnungen der Beschäftigten hört. Sollte sie den Weg für 13-stündige Arbeitstage frei machen wollen, werden wir uns – wie immer – mit klaren Protesten zur Wehr setzen.

Mit einer ver.di-Warnweste wird der Protest noch sichtbarer – und die Forderung nach fairen Arbeitszeiten noch lauter.

Heute ist ein guter Tag, Mitglied in einer Gewerkschaft zu werden:
https://www.verdi.de/mitglied-werden

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