Stromanbieterwechsler im Visier von Schufa und Konsorten

Jede und jeder kennt es: Strom ist in den letzten Jahren zunehmend teurer geworden; Statista beispielsweise meldet einen Preisanstieg um 69% seit 2004. Dies trifft Menschen die von ALG-II-Leistungen abhängig sind sowie Geringerverdiener*innen besonders hart. Auch ursächlich dafür ist beispielsweise, dass Verbraucher*innen die EEG-Umlage zur Finanzierung der Energiewende alleine bezahlen müssen, während die Konzerne sich – durch geschickte Lobbyarbeit – aus der Verantwortung gestohlen haben. Auch der „liberalisierte“ Strommarkt hat es nicht geschafft, durch die Konkurrenz der Anbieter die Preise zu senken; eher das Gegenteil ist der Fall: wenige Konzerne teilen sich den Strommarkt auf.
Verständlich und berechtigt ist es also, wenn Verbraucher*innen regelmäßig auf Portalen im Internet nach einem günstigeren Tarif suchen und den Anbieter wechseln.

Genau dieses Recht ist den Anbietern nun zunehmend ein Dorn im Auge. Mit „Lockangeboten“ versuchen Sie, Neukunden zu gewinnen; Lockangebote, bei denen die Anbieter durch Neukundenprämien oder Preisgarantien oftmals Verluste machen. Diese Verluste können Sie nur wieder „reinholen“, wenn die so gewonnenen Kunden langfristig – also auch nach Ablauf der Prämien und Preisgarantien – beim Anbieter bleiben. Hier ist das Problem: wechselwillige Kunden schaden den Gewinnerwartungen; das ausnutzen Ihres Rechtes schadet dem Kapitalisten.

Auftritt der Auskunfteien
Genau hier kommen die sogenannten „Auskunfteien“ in Spiel. Während Firmen wie Google und Facebook offen als „Datenkraken“ kritisiert werden, sammeln Schufa und Konsorten massenhaft Daten über uns, um potentiellen Vertragspartnern unsere vermeintliche Zahlungs(un)fähigkeit zu bescheinigen. Diese Berechnungen stehen insbesondere in der Kritik, weil sie weitgehend intransparent und teilweise diskriminierend sind; so kann z.B. das Wohnviertel sich negativ auf die sogenannte Bonität auswirken, egal wie die Vermögens- und Einkommensverhältnisse tatsächlich sind. Eben jede Auskunfteien haben nun die Stromanbieter als Kundschaft im Blick. Laut eigener Aussage wollen sie künftig Daten sammeln, um oft wechselnde Stromkund*innen auszumachen und es den Stromanbietern so zu ermöglichen, diese von einem Vertragsabschluss auzuschließen.

Aber – dürfen die das?
Die Anbieter dürfen sich – leider – die Kund*innen ebenso aussuchen wie die Verbraucher*innen die Anbieter. Offen ist, ob Auskunfteien die hierfür nötige Datengrundlage überhaupt schaffen dürfen. Genau das versuchen Datenschützer*innen derzeit zu klären.
Auskunfteien führen an, dass – ähnlich wie bei der „Bonitätsprüfung“ – ein berechtigtes Interesse an den Daten und damit ein Rechtsanspruch bestünde. Datenschützer*innen widersprechen dem. Die Bonitätsprüfung sei eben nicht vergleichbar, da hierbei einem „vertragswidriges Verhalten“ (der Zahlungsausfall) vorgebeugt werden soll wohingegen die angekündigten Datensammlungen   „dazu führen, Kundinnen und Kunden zu selektieren und zu diskriminieren.

Fazit
Für Linke ist bereits das Basisgeschäft – die Bonitätsprüfungen – der Auskunfteien fragwürdig. Deren neues Betätigungsfeld hingegen ist mit unserer Auffassung von Datenschutz und Verbraucherrechten nicht vereinbar; weder gibt es eine Rechtsgrundlage für das Sammeln dieser Daten, noch ist eine Diskriminierung der Verbraucher*innen aufgrund ihrer zurückliegenden Wechsel legitim.
Grundsätzlich muss unserer Auffassung nach die Energieversorgung in der öffentlichen Hand oder in Bürger-Genossenschaften organisiert werden. Dies ist erneut ein Beispiel dafür, dass private Konzerne selbstverständlich nicht die Versorgungssicherheit der Bürger*innen, sondern die eigenen Gewinninteressen sicherstellen wollen.